Abstammung (Recht)
Abstammung, Recht: Herkunft aus ununterbrochener leiblicher Kindschaft, die die Voraussetzung für die Begründung von Verwandtschaft in gerader Linie
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Quellenangabe
Brockhaus,
Abstammung (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/abstammung-recht