Actio libera in causa (Strafrecht)
Actio libera in causa [lateinisch »bei der Ursachensetzung freie Handlung«], Strafrecht: Eine mit Strafe bedrohte Handlung wird zwar unmittelbar im Zustand der Schuldunfähigkeit und somit schuldlos (§ 20 StGB) verübt, zuvor hatte sich aber der Täter in den schuldunfähigen Zustand versetzt
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Quellenangabe
Brockhaus,
Actio libera in causa (Strafrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/actio-libera-in-causa-strafrecht