Die Verfassung stellt die Ausgestaltung des Bildungswesens in die Richtlinienkompetenz des Staates und erlegt diesem eine besondere Verantwortung für die Förderung der islamischen religiösen Erziehung auf. Das 1996–2001 faktisch nicht bestehende Schulsystem befindet sich (begonnen in Kabul

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Quellenangabe
Brockhaus, Bildungswesen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/afghanistan/staat-und-recht/bildungswesen