Nach der Verfassung vom 24.8.1994 ist Argentinien eine präsidiale Bundesrepublik. Staatsoberhaupt, oberster Inhaber der Exekutive und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der auf 4 Jahre direkt gewählte Präsident (nur einmalige unmittelbare Wiederwahl möglich).

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/argentinien/staat-und-recht/verfassung