Bauordnungsrecht, Bauaufsichtsrecht, Baupolizeirecht, diejenigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die sich mit den baulich-technischen Anforderungen an ein Bauvorhaben befassen und die Bedingungen für Errichtung, Erhaltung und Änderung, die Nutzung und den Abbruch von baulichen Anlagen enthalten (materielles Bauordnungsrecht); weiterhin regelt es Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden, die Genehmigungsbedürftigkeit von Bauvorhaben und das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung. Das Bauordnungsrecht ist in Deutschland Landesrecht und vornehmlich in den Landesbauordnungen geregelt. Eine von Bund und

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Quellenangabe
Brockhaus, Bauordnungsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bauordnungsrecht