Das Religionsgesetz von Bosnien und Herzegowina stellt alle Religionsgemeinschaften rechtlich gleich. Als geschichtlich auf dem Territorium des Staates verwurzelt werden die islamische Gemeinschaft, die serbisch-orthodoxe Kirche, die katholische Kirche und die jüdische Gemeinde anerkannt. Grundlage der Religionspolitik im Einzelnen bilden zwischen Staat und Religionsgemeinschaften abgeschlossene Verträge, zuletzt 2006 zwischen

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bosnien-und-herzegowina/bevölkerung-und-religion/religion