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Politik

Nach den im Friedensabkommen von Dayton (Annex 4) fixierten Verfassungsgrundsätzen ist der Staat Bosnien und Herzegowina eine unabhängige, demokratische, föderative Republik, bestehend aus zwei relativ eigenständigen Gebietseinheiten (Entitäten), der bosniakisch-kroatischen Föderation Bosnien und Herzegowina (Abkürzung FBiH) und der Serbischen Republik (Republika Srpska, Abkürzung RS). Für den zwischen dem westlichen und dem östlichen Teil der RS gelegenen Distrikt Brčko wurde durch Statut von 1999 der Status eines beiden Entitäten zugehörigen Kondominiums mit eigenen Institutionen und Kompetenzen geschaffen.

Die Zentralgewalt ist vornehmlich für

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Nationalsymbole

Die Flagge zeigt auf blauem Tuch ein gleichschenkliges, rechtwinkliges Dreieck in Gold, dessen Schenkel der Höhe des Flaggentuchs entsprechen. Der Mittelpunkt der Hypotenuse läuft

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Parteien

Unter den 68 Parteien und 36 Koalitionen, die 2018 zur Wahl angetreten

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Militär

Nach Zusammenlegung der Teil-Armeen beträgt die Gesamtstärke der Streitkräfte von Bosnien

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Verwaltung

Bosnien und Herzegowina besteht aus den weitgehend selbstständigen Gebietseinheiten (Entitäten) Serbische

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Recht

Bosnien und Herzegowina sowie die beiden Entitäten verfügen über je einen Verfassungsgerichtshof. Daneben gibt es den 2002 gebildeten Staatsgerichtshof von

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Bildungswesen

Es besteht allgemeine Schulpflicht von 6 bis 15 Jahren. Das Schulsystem gliedert sich in eine neunjährige Primarstufe, an

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Medien

Die Medienlandschaft in Bosnien und Herzegowina ist vielfältig, aber vor allem von der ethnischen Teilung des Landes geprägt. Regierungen und politische Parteien üben großen Einfluss aus. 

Presse: Die wichtigsten Tageszeitungen

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bosnien-und-herzegowina/staat-und-recht