Die Verfassung (Artikel 13) garantiert die Religionsfreiheit, räumt dabei allerdings (Artikel 3) der griechisch-orthodoxen Kirche von Athen und Hellas als der Trägerin der »vorherrschenden Religion Griechenlands« eine herausgehobene Stellung und Bindung an den Staat ein.

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/griechenland/bevölkerung-und-religion/religion