Haager Abkommen, Haager Konventionen, zahlreiche Vereinbarungen der in Den Haag abgehaltenen Konferenzen, die teils dem Völkerrecht, teils dem Privatrecht zuzuordnen sind. Sie dienen der Kodifikation von Teilgebieten des Völkerrechts, der Vereinheitlichung des internationalen Privatrechts und des innerstaatlichen materiellen Rechts und Verfahrensrechts sowie der internationalen Rechtshilfe. Zum völkerrechtlichen Bereich gehören insbesondere die auf den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 beschlossenen Übereinkünfte. 1899

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Quellenangabe
Brockhaus, Haager Abkommen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/haager-abkommen