Mindestlohn, im engeren Sinn eine gesetzlich, im weiteren Sinn auch eine durch Tarifvertrag festgelegte Untergrenze für den von privaten Unternehmen, öffentlichen und sonstigen Arbeitgebern zu zahlenden Lohn.

Tarifvertraglich festgelegte und gesetzliche Mindestlöhne: Bei tarifvertraglicher Bestimmung eines Mindestlohns setzt dessen allgemein durchgreifende Wirkung voraus, dass der entsprechende Tarifvertrag vom Bundesminister für Arbeit und Soziales (auf Basis der Erfüllung bestimmter Bedingungen) für allgemeinverbindlich erklärt wird. In diesem Fall wird der Mindestlohn – mit Geltung nur jeweils für die vom Tarifvertrag betroffenen Arbeitnehmer und

(80 von 673 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Mindestlohn. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/mindestlohn