Es gilt die Verfassung vom 18.5.1947 (mehrfach geändert). Die Gesetzgebung liegt beim Landtag; die Abgeordneten werden auf 5 Jahre gewählt. An der Spitze der Landesregierung steht der vom Landtag gewählte Ministerpräsident, der die Richtlinien der Politik bestimmt und

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rheinland-pfalz/recht