Schadens|ersatz, der Ausgleich eines eingetretenen Schadens. Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadensersatz ist das Vorliegen einer Rechtsnorm, auf die der Geschädigte den Anspruch stützen kann (sonst trägt jeder Schäden, die an seinen Rechtsgütern entstehen, selbst: casum sentit dominus). Eine Schadensersatzpflicht kann sich aus der Verletzung von Pflichten im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses ergeben. Bei Verletzung eines absoluten Rechts resultiert sie aus dem Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht) oder aus Gefährdungshaftung. Bei Letzterer muss das schädigende Verhalten für die Entstehung eines

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Quellenangabe
Brockhaus, Schadensersatz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schadensersatz