Umsatzsteuer, eine Steuer auf die Umsätze von Unternehmen.

Je nachdem, ob (fast) alle oder nur

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Unterscheidung nach Besteuerungsphasen

Nach der Anzahl der Besteuerungsphasen auf dem Weg vom Rohstoffproduzenten bis zum Verkauf

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Brutto- und Nettoumsatzsteuern

Bruttoumsatzsteuern besteuern auf jeder steuerpflichtigen Stufe den gesamten (Brutto-)Umsatz. Hierdurch werden Rohstoffe, Zwischenprodukte und Investitionsgüter, die von anderen Unternehmen bezogen wurden, um dann zur Erstellung der umgesetzten (End-)Produkte eingesetzt zu werden, und die als Kostenfaktor in den Verkaufspreis eingingen, erneut der Umsatzsteuer unterworfen. Diese »Kumulativwirkung« (auch »Kaskaden-« oder »Lawinenwirkung«) der Bruttoumsatzsteuer ist umso größer, je

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Rechtliche Bestimmungen

Rechtsgrundlage der Umsatzsteuer in Deutschland ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) in der Fassung vom 21. 2. 2005. Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden (»steuerbaren«) Umsätze:

  1. Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt; diesen Umsätzen werden gleichgestellt der »Eigenverbrauch« im Inland, der z. B. vorliegt, wenn ein Unternehmer Gegenstände aus seinem Unternehmen für Zwecke entnimmt, die außerhalb des Unternehmens liegen, sowie unentgeltliche Zuwendungen eines Gegenstandes für Zwecke des Unternehmens;
  2. die Einfuhr von Gegenständen aus nicht zur
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Betrugsanfälligkeit

Die Besonderheiten der Umsatzsteuer, insbesondere der Vorsteuerabzug, machen die Umsatzsteuer sehr betrugsanfällig. Die jährlichen Steuerausfälle durch Umsatzsteuerbetrug in Deutschland schätzte das IFO-Institut für 2008 auf rund 17 Mrd. €.

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Bedeutung und Verteilung

Die Umsatzsteuer ist mit einem Steueraufkommen von (2017) 227 Mrd. € (davon 55,9 Mrd. € Einfuhrumsatzsteuer) die

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Literatur

W. Jakob: Umsatzsteuer (42009);
D. Völkel u. H. Karg: Umsatzsteuer (152009);
C. Watrin:
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Quellenangabe
Brockhaus, Umsatzsteuer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/umsatzsteuer