Zustimmung oder Ablehnung
Seit 2020 gilt die »erweiterte Zustimmungslösung«: Man wird nach seinem Tod nur dann zum Organspender, wenn
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Quellenangabe
Brockhaus,
Zustimmung oder Ablehnung.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/organspende/zustimmung-oder-ablehnung