Nach den im Friedensabkommen von Dayton (Annex 4) fixierten Verfassungsgrundsätzen ist der Staat Bosnien und Herzegowina eine unabhängige, demokratische, föderative Republik, bestehend aus zwei relativ eigenständigen Gebietseinheiten (Entitäten), der bosniakisch-kroatischen Föderation Bosnien und Herzegowina (Abkürzung FBiH) und der Serbischen Republik (Republika Srpska, Abkürzung RS). Für den zwischen dem westlichen und dem östlichen Teil der RS gelegenen Distrikt Brčko wurde durch Statut von 1999 der Status eines beiden Entitäten zugehörigen Kondominiums mit eigenen Institutionen und Kompetenzen geschaffen.

Die Zentralgewalt ist vornehmlich für

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bosnien-und-herzegowina/staat-und-recht/verfassung