Serbien erklärte sich nach der Unabhängigkeitserklärung Montenegros (3. 6. 2006) durch Parlamentsbeschluss vom 5. 6. 2006 gemäß Verfassungscharta der Staatenunion Serbien und Montenegro zum Rechtsnachfolger beider Staaten. Seither gilt die per Referendum vom 28./29. 10. 2006 angenommene neue Verfassung, die Serbien als parlamentarische Republik charakterisiert und in der der Kosovo als integraler Bestandteil des Landes bezeichnet wird.

Staatsoberhaupt ist der auf 5 Jahre direkt gewählte Staatspräsident; seine Amtszeit

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/serbien/staat-und-recht/verfassung